Elektronische Patientenakte ePA

Die Werbekampagne für die elektronische Patientenakte hat begonnen. Warum sind wir von dieser neuen digitalen Anwendung (noch) nicht begeistert?

Die elektronische Patientenakte soll „… die Behandlung bei Ärzten, im Krankenhaus und im Notfall entscheidend verbessern“. Noch ist ein solcher Effekt der deutschen ePA nicht zu erwarten. Weder Laien, Sanitäter, Notärzte oder Krankenhäuser können derzeit diese Akten lesen, da Rettungsdienste und Krankenhäuser bisher nicht an die Telematikinfrastruktur (KIM) angebunden sind. Und selbst wenn sie es könnten: die Akte enthält im Wesentlichen einen Haufen unsortierter und nicht leicht durchsuchbarer PDF sowie Krankmeldungen. Von „Alles auf einen Blick“ noch keine Spur. Ein weiteres Beispiel: Medikamente, die auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden (also starke Schmerzmittel wie Opioide) tauchen in der ePA nicht auf, da die Verordnung noch nicht digital möglich ist, sondern weiterhin als Papierrezept erfolgt. Medikamentenpläne können noch nicht eingespielt werden.

Prinzipiell ist ein besserer Informationsaustausch aller Behandler:innen sehr wünschenswert und wir freuen uns, wenn die ePA nach den ersten Praxistests in anderen Bundesländern (Testzeitraum Anfang 2025) optimiert wird.

Wenn die ePA technisch funktioniert, werden Berichte von Gebietsfachärzt:innen (z.B. niedergelassenen Radiologen, Kardiologinnen, Orthopädinnen) über die Krankenkassenkarte für uns abrufbar sein- das wird den großen Vorteil haben, dass wir nicht mehr Befunden „hinterhertelefonieren“ sondern sie zeitnah vorliegen.

Leider trifft dieser Austausch nicht auf Berichte von stationären Aufenthalten zu.

Wir empfehlen unseren Patient*innen: Besorgen Sie sich Ihre Notfall-Informationen: Ausdrucke von Medikationsplänen, Laborwerten, Diagnosen und Krankenhausaufenthalten. Auf Papier -oder als Kopie im Smartphone- griffbereit, informativ und virussicher, bis die ePA wirklich praxiskompatibel ist.

Über die Datenschutzaspekte gibt es unterschiedliche Meinungen. Informationen finden Sie zum Beispiel beim Chaos Computer Club, Netzpolitik.org, dem Bundegesundheitsministerium oder bei Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie der Einrichtung Ihrer elektronischen Patientenakte nicht widersprechen, werden Abrechnungsdaten (inklusive Diagnosen) von der Krankenkasse automatisch in die ePA übertragen. Sie werden somit in der Standardeinstellung für alle Gesundheitsdienstleister, die an die Telematik angeschlossen sind (Apotheke, Zahnarzt, Gebietsfachärzte, Hausärztinnen) für einen bestimmten Zeitraum lesbar sein. (Sobald Sie Ihre Gesundheitskarte im Kartenterminal eingesteckt haben, hat beispielsweise die Apotheke für drei Tage, Arztpraxen für 90 Tage Zugriff). Sie können die Zugriffsrechte einschränken und auch selbst Daten löschen (über die ePA-App) auch bei ihrer Krankenkasse soll es möglich sein, der Speicherung bestimmter Daten zu widersprechen. Bei besonders sensiblen Informationen (wie z.B. Daten über psychische Erkrankungen oder sexuell übertragbare Infektionen) sollten Sie sich gut über Ihre Widerspruchsmöglichkeiten und die Einschränkung von Zugriffsrechten informieren.

Ein weiterer Datenschutzaspekt mit dem Sie sich beschäftigen sollten, ist die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten in pseudonymisierter Form zu Forschungszwecken. Hiergegen können Sie gesondert in der App oder bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse widersprechen.

Das Einpflegen von älteren Berichten oder Papierbefunden erfolgt nicht in Arztpraxen sondern durch Ihre Krankenkasse oder durch Sie selbst in der ePA-App. Das automatische Einstellen von aktuellen Befunden wird erst mit dem bundesweiten ePA-Start beginnen (nach Abschluss der Testphase, also ca. Frühjahr/ Sommer 25).

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/69298.php oder hier https://netzpolitik.org/2024/entscheidungshilfe-zur-elektronischen-patientenakte-soll-ichs-wirklich-machen-oder-lass-ichs-lieber-sein/#wie-kann-ich-widersprechen-dass-einzelne-daten-in-die-epa-gelangen